Antwortdatum: 15.01.2025
Der § 217 StGB, der geschäftsmäßige Suizidbeihilfe verbot, wurde 2020 vom BVerfG für verfassungswidrig erklärt. Damit ist Beihilfe zum Suizid kein Straftatbestand, solange kein aktives Töten stattfindet. Die Tötung auf Verlangen ist weiterhin strafbar (§ 216 StGB). Es ist eine ethische und rechtliche Diskussion, wie Sterbehilfe geregelt wird. Aktuell fehlt eine eindeutige Neuregelung, Gerichte orientieren sich am BVerfG-Urteil.