Antwortdatum: 01.11.2024
Seit 2022 gibt es im BGB eigene Regelungen für digitale Produkte wie Software, E-Books, Apps. Der Verkäufer ist verpflichtet, diese Produkte funktionstüchtig zu liefern, notwendige Updates bereitzustellen und Mängel zu beheben. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gelten analog. Zudem muss die Funktionsfähigkeit über die vereinbarte Nutzungsdauer erhalten bleiben. Verbraucher können bei Mängeln Nacherfüllung, ggf. Minderung oder Rücktritt verlangen.