Antwortdatum: 23.12.2024
Üblicherweise kann man aus der GKV in die PKV wechseln, wenn man über der Versicherungspflichtgrenze verdient. Der Rückweg zur GKV ist schwierig: Man muss wieder versicherungspflichtig werden (z.B. Gehalt unter Grenze). Bei Arbeitslosigkeit oder Rentenbeginn kann man ggf. zurück in die GKV. Allerdings kommt es oft zu Problemen, wenn man z.B. älter als 55 ist, da dann ein Wechsel in die gesetzliche Kasse häufig ausgeschlossen ist. Das Versicherungsrecht sieht vor, dass einmal PKV-Versicherte langfristig bei der PKV bleiben.