Antwortdatum: 23.11.2024
Nein, bei sogenannten verbundenen Geschäften, bei denen der Verbraucherdarlehensvertrag und der Kaufvertrag zusammenhängen (z.B. Finanzierung direkt im Laden), gilt: Widerruft man den Kaufvertrag, ist der Darlehensvertrag ebenfalls hinfällig. Der Verbraucher wird aus beiden Verträgen entlassen. Damit soll verhindert werden, dass man trotz Nichterhalt der Ware weiter Raten zahlen muss.