Antwortdatum: 07.01.2025
Seit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) gibt es anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen, die Streitfälle zwischen Verbrauchern und Unternehmern außergerichtlich lösen. Der Verbraucher kann den Konflikt melden, der Unternehmer wird zur Stellungnahme aufgefordert, und die Schlichtungsstelle unterbreitet einen Lösungsvorschlag. Das Verfahren ist meist kostengünstig oder kostenlos. Unternehmer mit mehr als 11 Beschäftigten müssen angeben, ob sie daran teilnehmen. Ziel ist, Gerichte zu entlasten und schnelle Einigungen zu fördern.