Antwortdatum: 18.12.2024
Trödel- oder Kommissionsverträge (z.B. Kommissionsvertrag §§ 383 ff. HGB) sind teils im Handelsrecht, nicht direkt im BGB geregelt. Sie sind atypische Verträge, bei denen der Kommissionär Ware im eigenen Namen, aber auf fremde Rechnung verkauft. Das BGB hat jedoch ebenfalls Relevanz, weil Schuldrechtprinzipien gelten. Man ordnet sie als Geschäftsbesorgungsvertrag mit spezieller Ausprägung ein. Das HGB enthält die eigenständigen Bestimmungen, aber man blickt auch auf BGB-Vorschriften zum Auftrag oder zur Geschäftsbesorgung.