Antwortdatum: 05.11.2024
Die EU erlässt Richtlinien, die in nationales Recht umzusetzen sind, z.B. die Verbraucherrechterichtlinie, die Vorgaben zu Widerrufsrecht, Informationspflichten und Vertragsmustern enthält. Das deutsche BGB wurde infolgedessen mehrfach reformiert und an EU-Standards angepasst. So entstand ein harmonisierter europäischer Verbraucherschutz. Die Mitgliedstaaten dürfen meist strengere, jedoch nicht laschere Regeln einführen, um das Verbraucherschutzniveau europaweit zu vereinheitlichen.