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Was ist das ‚Verbot der Doppelbestrafung‘ (Ne bis in idem)?

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Frage vom Besucher

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06.01.2025

Eine Person soll nicht zweimal für dieselbe Tat verurteilt werden. Wie ist das völker- und grundrechtlich verankert?

Website-Administration 09.01.2025
Antwortdatum: 09.01.2025

Artikel 103 Absatz 3 GG in Deutschland sowie internationale Menschenrechtsabkommen (z.B. EMRK) verankern das Prinzip 'Ne bis in idem'. Es besagt, dass niemand wegen derselben Tat erneut strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden darf, sobald ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Dies sichert Rechtssicherheit und schützt vor staatlicher Verfolgung in Wiederholung, wenn ein Verfahren abgeschlossen wurde.

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