Antwortdatum: 09.01.2025
Artikel 103 Absatz 3 GG in Deutschland sowie internationale Menschenrechtsabkommen (z.B. EMRK) verankern das Prinzip 'Ne bis in idem'. Es besagt, dass niemand wegen derselben Tat erneut strafrechtlich verfolgt oder bestraft werden darf, sobald ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist. Dies sichert Rechtssicherheit und schützt vor staatlicher Verfolgung in Wiederholung, wenn ein Verfahren abgeschlossen wurde.