Was ist das ‚Verbot der Übermaßstrafe‘? - Anwalte-de.com

Was ist das ‚Verbot der Übermaßstrafe‘?

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Frage vom Besucher

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21.11.2024

Strafen dürfen nicht unverhältnismäßig sein. Wie sichert das das Grundgesetz?

Website-Administration 22.11.2024
Antwortdatum: 22.11.2024

Aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Schuldprinzip ergibt sich, dass die Strafe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Schuld stehen muss. Eine überzogene Strafe wäre verfassungswidrig. Gerichte müssen sich am Strafrahmen des Gesetzes orientieren und innerhalb dessen die Strafe so festlegen, dass sie schuldangemessen ist. Ein Verstoß gegen diese Maßgaben kann vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

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