Antwortdatum: 22.11.2024
Aus dem Rechtsstaatsprinzip und dem Schuldprinzip ergibt sich, dass die Strafe in einem angemessenen Verhältnis zur Schwere der Tat und zur Schuld stehen muss. Eine überzogene Strafe wäre verfassungswidrig. Gerichte müssen sich am Strafrahmen des Gesetzes orientieren und innerhalb dessen die Strafe so festlegen, dass sie schuldangemessen ist. Ein Verstoß gegen diese Maßgaben kann vor dem Bundesverfassungsgericht angefochten werden.