Antwortdatum: 29.10.2024
Der Schwerbehindertenausweis wird vom Versorgungsamt nach SGB IX ausgestellt, wenn der GdB mindestens 50 beträgt. Er bringt Vorteile wie Zusatzurlaub, Kündigungsschutz, steuerliche Nachteilsausgleiche, freie Beförderung im ÖPNV (je nach Merkzeichen). Das Feststellungsverfahren beginnt mit einem Antrag. Der GdB richtet sich nach ärztlichen Diagnosen, die in einer Versorgungsmedizin-Verordnung bewertet werden.