Antwortdatum: 05.11.2024
Direktversicherung und Pensionskasse sind zwei Durchführungswege der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Bei der Direktversicherung schließt der Arbeitgeber eine Lebens- oder Rentenversicherung auf das Leben des Mitarbeiters ab. Bei einer Pensionskasse ist es eine eigenständige Einrichtung mit Versicherungscharakter. Rechtlich ähneln sich beide, doch Pensionskassen stehen oft unter besonderer Aufsicht und haben eigene Satzungen. Die Wahl hat Auswirkungen auf Flexibilität und Beitragszahlungen.