Antwortdatum: 16.12.2024
Eine fristlose Kündigung kann ohne Einhaltung einer Frist ausgesprochen werden, wenn ein schwerwiegender Grund vorliegt, z. B. Diebstahl oder schwere Pflichtverletzung.
Eine ordentliche Kündigung erfolgt unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist, die je nach Betriebszugehörigkeit variieren kann.
Laut Kündigungsschutzgesetz muss jede Kündigung verhältnismäßig und gerechtfertigt sein.