Antwortdatum: 17.12.2024
Ohne Mahnung weiß der Schuldner manchmal nicht, dass der Gläubiger Leistung erwartet. Die Mahnung setzt den Schuldner in Verzug, sodass ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen und Schadensersatz wegen Verzögerung geltend gemacht werden können (§ 286 BGB). Allerdings gibt es Ausnahmen, wenn ein kalendermäßig bestimmter Zahlungstermin festgelegt war, dann tritt Verzug automatisch ein. Die Mahnung sichert dem Gläubiger seinen Rechtsschutz bei säumigen Schuldnern.