Antwortdatum: 27.10.2024
Viele Anbieter werben mit 'Bestpreisgarantie': Sie versprechen, bei Nachweis eines günstigeren Angebots das Produkt billiger abzugeben oder die Differenz zu erstatten. Rechtlich gesehen handelt es sich um ein vertragliches Versprechen. Der Verbraucher muss meist binnen einer bestimmten Frist einen Beleg vorlegen. Ob es wirklich den 'besten' Preis gibt, ist oft an enge Bedingungen geknüpft. Bei irreführender Werbung mit Bestpreisgarantie kann das als unlauterer Wettbewerb geahndet werden.