Antwortdatum: 28.11.2024
Die 'Button-Lösung' (gemäß § 312j BGB) verlangt, dass der Bestellbutton deutlich als 'zahlungspflichtig bestellen' oder ähnlich beschriftet sein muss. So wird verhindert, dass Nutzer unbemerkt kostenpflichtige Verträge schließen. Ist der Button nicht eindeutig, kommt kein wirksamer Vertrag zustande. Verbraucher sollen nicht in Abo-Fallen geraten. Online-Shops haben diese Regel längst umgesetzt, indem sie unmissverständlich auf die Kosten hinweisen.