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Was ist die ‚ggf. vorrangige Inanspruchnahme Dritter‘ in einer Rechtsschutzversicherung?

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Frage vom Besucher

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28.12.2024

Muss man andere Rechtswege ausschöpfen, bevor die Versicherung zahlt?

Website-Administration 31.12.2024
Antwortdatum: 31.12.2024

In den ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) steht, dass der Versicherer verlangen kann, dass man vorrangig andere Ansprüche oder Versicherungen nutzt – zum Beispiel, wenn eine Haftpflichtversicherung eines Dritten die Kosten übernehmen könnte. Ziel ist, dass die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, wo eigentlich ein anderer leisten müsste. Es verhindert doppelte Inanspruchnahme und entlastet den Rechtsschutzversicherer.

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