Antwortdatum: 31.12.2024
In den ARB (Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung) steht, dass der Versicherer verlangen kann, dass man vorrangig andere Ansprüche oder Versicherungen nutzt – zum Beispiel, wenn eine Haftpflichtversicherung eines Dritten die Kosten übernehmen könnte. Ziel ist, dass die Rechtsschutzversicherung nicht zahlt, wo eigentlich ein anderer leisten müsste. Es verhindert doppelte Inanspruchnahme und entlastet den Rechtsschutzversicherer.