Antwortdatum: 12.01.2025
Gesetzlich vorgeschrieben sind mindestens 7,5 Mio. Euro für Personenschäden, 1,12 Mio. für Sachschäden und 50.000 Euro für Vermögensschäden. Das sind Mindestgrenzen. In der Praxis wählen die meisten Versicherer deutlich höhere Deckungssummen (z.B. 50 oder 100 Mio. pauschal). Die gesetzlichen Mindestwerte können bei schwerwiegenden Personenschäden rasch nicht ausreichen. Deshalb empfiehlt man Tarife mit hohen Deckungen.