Antwortdatum: 12.01.2025
Die vorvertragliche Anzeigepflicht besagt, dass man alle risikorelevanten Fakten wahrheitsgemäß dem Versicherer mitteilen muss. Bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung droht die Kündigung oder sogar rückwirkende Vertragsanfechtung. Dann erlischt oft der Versicherungsschutz, und im Schadensfall kann der Versicherer die Leistung verweigern. Durch diese Pflicht soll eine faire Risikobewertung ermöglicht werden.