Antwortdatum: 04.12.2024
Das Pfandrecht ist ein dingliches Sicherungsrecht, bei dem eine bewegliche Sache zur Absicherung einer Forderung verpfändet wird. Es gehört zum Sachenrecht und wird im BGB geregelt (§§ 1204 ff.). Der Gläubiger darf die verpfändete Sache verwerten, wenn der Schuldner nicht zahlt. So mindert sich das Ausfallrisiko. Ähnlich existiert das Hypotheken- oder Grundschuldrecht bei Immobilien. Das Pfandrecht verschafft dem Gläubiger also ein vorrangiges Zugriffsrecht auf den Pfandgegenstand.