Antwortdatum: 06.12.2024
Im deutschen Recht gibt es kein echtes 'cross-examination' wie im angloamerikanischen Raum. Dennoch dürfen Verteidiger und Staatsanwalt dem Zeugen Fragen stellen, das Gericht leitet und achtet auf Ordnung. Man spricht von Zeugenvernehmung nach §§ 238 ff. StPO. Ein aggressives Kreuzverhör wie in den USA ist unüblich, das Gericht kann unwürdige Fragen oder Wiederholungen unterbinden. Die Befragung ist fair, soll aber der Wahrheitsfindung dienen.