Antwortdatum: 05.11.2024
Ja, nach § 1601 BGB sind Verwandte in gerader Linie einander unterhaltspflichtig. Ist ein Elternteil pflegebedürftig und kann die Kosten nicht tragen, springt zunächst das Sozialamt ein. Dann prüft es, ob die Kinder leistungsfähig sind. Sie müssen Elternunterhalt leisten, sofern ihr Einkommen das Existenzminimum übersteigt. Die Einzelheiten sind komplex, da Gerichte für den Unterhalt ein 'Schonvermögen' anerkennen, damit Kinder selbstversorgt bleiben.