Antwortdatum: 02.11.2024
Haftungsausschlüsse sind Klauseln, die bestimmte Ereignisse vom Versicherungsschutz ausnehmen. Bei Kfz-Haftpflicht schließt man etwa Vorsatz, Kriegsereignisse oder Kernenergie aus. Ähnlich bei Privathaftpflicht: Schäden durch vorsätzliche Straftaten sind ausgeschlossen. Auch in der Rechtsschutzversicherung gibt es Ausschlüsse (z.B. Streit um Spekulationsgeschäfte). Diese Ausschlüsse müssen transparent und nicht überraschend sein, sonst sind sie unwirksam.