Antwortdatum: 16.11.2024
Ein Strafantrag ist eine formale Erklärung des Opfers oder Berechtigten, dass eine strafrechtliche Verfolgung gewünscht wird. Bei Antragsdelikten muss er binnen 3 Monaten gestellt werden. Fehlt er, bleibt die Tat ungesühnt, es sei denn, das öffentliche Interesse rechtfertigt ein Tätigwerden. Der Strafantrag kann formlos bei Polizei oder Staatsanwaltschaft gestellt werden. Er zeigt an, dass das Opfer die Verfolgung tatsächlich wünscht.