Antwortdatum: 13.11.2024
In §§ 306 ff. StGB werden Brandstiftungsdelikte geregelt. Grundtatbestand: vorsätzliches Inbrandsetzen fremder Gebäude oder Anlagen. Die Strafen variieren je nach Gefährdung, ob Menschenleben konkret in Gefahr ist oder ob es sich um öffentlich genutzte Gebäude handelt. Schwere Brandstiftung liegt vor, wenn z.B. eine Wohnung in Brand gesteckt wird und Menschenleben gefährdet wird. Dann erhöht sich der Strafrahmen auf bis zu 15 Jahre oder lebenslang, wenn jemand ums Leben kommt.