Antwortdatum: 27.10.2024
Das staatliche Strafmonopol besagt, dass nur staatliche Behörden (Staatsanwaltschaft, Gerichte) Strafen verhängen dürfen. Selbstjustiz, also private Vergeltung oder eigenmächtiges Strafverhalten, ist untersagt, weil das Gewaltmonopol beim Staat liegt. So wird Willkür verhindert und ein geordnetes Verfahren garantiert. Ausnahmen wie Notwehr und Notstand regeln nur den unmittelbaren Schutz, aber keine Bestrafung des Täters.