Antwortdatum: 30.10.2024
Das MuSchG schützt werdende und stillende Mütter vor Gefahren im Job. Es bestimmt Beschäftigungsverbote vor und nach der Geburt (Mutterschutzfristen) und ein Kündigungsverbot. Auch Arbeitsbedingungen müssen ggf. angepasst werden. Mutterschaftsgeld wird teilweise von der GKV bezahlt, der Arbeitgeber stockt auf. Zwar steht das MuSchG primär im Arbeitsrecht, hat aber enge Bezüge zum Sozialrecht, da Krankenkassen und Sozialversicherungen involviert sind.