Antwortdatum: 19.11.2024
Der Bezugsberechtigte bestimmt, wer im Todesfall Geld bekommt. Wenn der Ehepartner als Bezugsberechtigter eingetragen ist, ändert sich das nicht automatisch bei Scheidung. Man muss es aktiv ändern. Sonst bekommt der Ex-Partner ggf. noch die Versicherungssumme. Bei Heirat kann man den Ehegatten neu eintragen. Das Bezugsrecht kann jederzeit widerrufen werden (es sei denn, es ist unwiderruflich bestimmt). Also sollte man solche Änderungen im Privatleben dem Versicherer mitteilen und anpassen.