Antwortdatum: 09.01.2025
Ist der Händler insolvent, kann man seinen Anspruch lediglich zur Insolvenzmasse anmelden. Oft bleibt der Verbraucher auf dem Schaden sitzen, da keine Mittel mehr vorhanden sind. Ersatzlieferung oder Reparatur werden selten realisiert, da das Unternehmen keine Leistung mehr erbringen kann. Deshalb rät man bei teuren Produkten manchmal zu Garantieversicherungen oder kauft beim zuverlässigen Händler. Wer eine Hersteller-Garantie hat, kann sich bei Defekt an den Hersteller wenden.