Antwortdatum: 24.10.2024
Ein Händler darf freiwillig längere Widerrufsfristen gewähren als vom Gesetz gefordert. Damit verbessert er die Position des Kunden. Das gesetzliche Minimum von 14 Tagen wird also erweitert, ohne dass das den gesetzlichen Standard verringern darf. Händler können das marketingwirksam nutzen ('30 Tage Rückgaberecht'). Allerdings muss klar kommuniziert werden, dass dies eine vertragliche Vereinbarung ist, die über das Gesetz hinausgeht.