Antwortdatum: 12.12.2024
Das BGB ist in fünf Bücher gegliedert: Allgemeiner Teil, Recht der Schuldverhältnisse, Sachenrecht, Familienrecht und Erbrecht. Im Allgemeinen Teil stehen grundlegende Regeln wie Geschäftsfähigkeit oder Fristenberechnung. Das Schuldrecht behandelt Verträge, Haftung, Rücktritt. Im Sachenrecht geht es um Eigentum, Besitz und Sicherungsrechte. Familien- und Erbrecht regeln persönliche Angelegenheiten wie Ehe, Scheidung, Erbfolge. Die Aufteilung dient der Übersichtlichkeit und spiegelt die logische Systematik des Zivilrechts wider.