Antwortdatum: 04.11.2024
Die Teilungsversteigerung ist eine Art der Aufhebung der Gemeinschaft, wenn mehrere Erben oder Miteigentümer einer Immobilie nicht einig sind. Sie beantragen bei Gericht, das Haus zu versteigern. Der Erlös wird nach Erbquoten verteilt. Rechtlich fußt das auf § 2042 BGB (Auseinandersetzung der Erbengemeinschaft) i.V.m. den Vorschriften der Zwangsversteigerung. So kann jeder die Miterbengemeinschaft auflösen, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird.