Große Rabattschilder, aber nur 1 Stück am Lager – ist das erlaubt?
Website-Administration
24.12.2024
Antwortdatum: 24.12.2024
Lockvogelangebote, bei denen nur ein Einzelstück zu attraktivem Preis bereitgehalten wird, sind unzulässig, wenn man damit Kunden anlockt und dann behauptet, die Ware sei schon weg, um teurere Produkte zu verkaufen. Das UWG sieht das als irreführende Werbung an. Händler müssen in ausreichender Menge vorrätig haben oder deutlich machen, dass die Stückzahl limitiert ist. Andernfalls handelt es sich um eine unzulässige Lockvogelpraxis.
Wählen Sie unten eine Stadt aus, um zu den Anwälten zu diesem Thema zu gelangen:
Wenn sich nach einiger Zeit herausstellt, dass das Produkt fehlerhaft ist, fragen sich viele: Kann man noch Anspruch auf Reparatur oder Umtausch haben, und wie läuft das ab?
Viele Verbraucher kennen es: Man bestellt etwas im Internet und kann es binnen 14 Tagen zurückgeben. Aber wer hat dieses Recht, wofür genau gilt es, und wie läuft der Widerruf ab?