Antwortdatum: 27.12.2024
Das Fernunterrichtsschutzgesetz regelt Verträge mit Fernlehrinstituten (z.B. ILS, Fernuni). Es verlangt eine staatliche Zulassung der Lehrgänge und ein Widerrufsrecht von mindestens 14 Tagen. Teilnehmer können bei mangelhafter Leistung oder irreführender Werbung Ansprüche geltend machen. Das Gesetz stellt sicher, dass man keinen unseriösen Fernlehrgang bucht, der wertlos ist. So sollen Qualitätsstandards gesichert werden und Interessenten vor Betrug geschützt sein.