Antwortdatum: 27.12.2024
'Bagatelldelikt' ist kein feststehender Rechtsbegriff, beschreibt aber Kleinstkriminalität mit minimalem Schaden, z.B. einfacher Diebstahl geringwertiger Sachen. Für solche Fälle ermöglicht die StPO Einstellungen nach § 153 oder 153a. Es zeigt, dass man strafrechtlich nicht jeden mini Vorfall vor Gericht bringen muss, sondern pragmatische Lösungen (Verwarnung, Wiedergutmachung) anstrebt.