Antwortdatum: 29.10.2024
Essentialia negotii sind die wesentlichen Vertragselemente: bei Kauf etwa Kaufgegenstand und Preis, bei Miete Mietobjekt und Mietzins. Ohne Einigung hierüber ist kein wirksamer Vertragsschluss möglich. Alle weiteren Punkte sind 'accidentalia negotii' und können im Zweifel offenbleiben oder per dispositivem Recht geregelt sein. Das BGB verlangt Einigkeit über alle wesentlichen Vertragspunkte für einen wirksamen Konsens.