Antwortdatum: 25.11.2024
Die Versicherungssumme bildet den maximalen Erstattungsbetrag für den gesamten Hausrat. Zusätzlich gibt es Sublimits, z.B. für Wertsachen, Bargeld, Schmuck. Man nennt das Höchstentschädigungen pro Schadensart. Etwa 20% der Gesamtversicherungssumme für Schmuck. Diese Grenzen verhindern, dass Unmengen an wertvollem Besitz abgesichert sind, ohne Prämienanpassung. Wer teure Schmuckstücke besitzt, sollte ggf. eine separate Valorenversicherung abschließen.