Antwortdatum: 26.10.2024
Ein Gelddarlehen ist typisch: Bank leiht Geld, man zahlt es zurück plus Zinsen. Ein Sachdarlehen betrifft vertretbare Sachen (z.B. Getreide), man gibt gleiche Art und Güte zurück. Das BGB regelt beides ähnlich, doch der Gegenstand differiert. Beim Sachdarlehen leiht man z.B. 100 kg Weizen, die zurückgegebene Menge muss identisch sein, jedoch nicht exakt die gleichen Körner. Bei Gelddarlehen ist es der selbe Grundsatz, aber in Geldbeträgen.