Was sind Willensmängel im Allgemeinen Teil des BGB? - Anwalte-de.com

Was sind Willensmängel im Allgemeinen Teil des BGB?

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12.01.2025

Erklärungs- und Inhaltsirrtum sowie Täuschung, Drohung – alles Willensmängel?

Website-Administration 14.01.2025
Antwortdatum: 14.01.2025

Ja, Willensmängel liegen vor, wenn der innere Wille nicht mit der Erklärung übereinstimmt oder durch äußere Einwirkung verzerrt wird. Erklärungsirrtum (§ 119 I Alt. 2 BGB): Man verspricht sich oder verschreibt sich. Inhaltsirrtum (§ 119 I Alt. 1 BGB): Man weiß nicht, was man erklärt. Eigenschaftsirrtum (§ 119 II) ist ein Sonderfall. Täuschung (§ 123 I) oder Drohung (§ 123 II) sind auch Willensmängel, führen zur Anfechtbarkeit. Alle führen zur Möglichkeit, den Vertrag rückwirkend aufzuheben.

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