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Was tut man bei Betrugsvorwürfen in Onlineshops, etwa wenn keine Ware geliefert wird?

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24.12.2024

Hat man zivilrechtliche Ansprüche oder ist das strafrechtlich?

Website-Administration 28.12.2024
Antwortdatum: 28.12.2024

Man kann strafrechtlich Anzeige wegen Betrugs erstatten, wenn der Shop betrügerisch handelt. Zivilrechtlich besteht Anspruch auf Lieferung oder Rückzahlung. Häufig sollte man zunächst eine Frist setzen. Kommt keine Reaktion, kann man vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadenersatz fordern. Zahlung über sichere Methoden (PayPal, Kreditkarte) bietet zusätzlichen Käuferschutz. Reagiert der Verkäufer gar nicht, kann man klagen oder Inkasso einschalten. Oft lohnt ein Gang zur Verbraucherzentrale.

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