Antwortdatum: 18.01.2025
Ein Honorarberater nimmt vom Kunden ein direktes Beratungsentgelt, statt Provision von der Versicherungsgesellschaft zu erhalten. So vermeidet man Interessenkonflikte. Man spricht von Nettotarifen, in denen keine Provision eingepreist ist. Die Honorarvereinbarung regelt, dass der Kunde für die Maklertätigkeit bezahlt, dafür erhält er eine vermeintlich objektivere Produktberatung. Das Versicherungsrecht erlaubt dies, sofern transparent.