Antwortdatum: 17.12.2024
Geschäftsfähigkeit bedeutet, Rechtsgeschäfte wirksam abschließen zu können, also Verträge wirksam zu erklären. Voll geschäftsfähig ist man ab Vollendung des 18. Lebensjahres. Minderjährige zwischen 7 und 17 Jahren sind beschränkt geschäftsfähig und brauchen meist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter. Wer unter 7 Jahren ist, ist geschäftsunfähig. Das ist wesentlich, um Kinder und Personen mit geistigen Beeinträchtigungen vor übereilten Verpflichtungen zu schützen.