Antwortdatum: 18.11.2024
§ 168 StGB sanktioniert die Störung der Totenruhe, Grabschändung oder den unbefugten Umgang mit menschlichen Überresten. Auch Verstorbene oder deren Ruhestätten genießen Schutz, weil das Pietätsempfinden und die Würde des Menschen auch über den Tod hinaus geachtet werden soll. Dies spiegelt den grundrechtlichen Respekt vor menschlicher Würde wider, der nicht mit dem Tod endet.