Antwortdatum: 28.10.2024
Ja, subjektive Rechte sind dem Einzelnen zugeordnete Rechtspositionen, etwa Eigentum, Anspruch auf Kaufpreiszahlung, Urheberrechte. Anders sind objektive Rechtsnormen, die allgemein gelten. Subjektives Recht befähigt, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Man unterscheidet absolute Rechte (gegen jedermann wirkend) und relative Rechte (gegen bestimmte Personen). Das BGB verwendet dieses Konzept, um die Rechtsstellung im Privatrecht zu definieren.