Antwortdatum: 10.11.2024
Zession ist das lateinische Wort für Abtretung. Im modernen Rechtsgebrauch bezeichnet 'Zession' die vertragliche Übertragung einer Forderung vom alten Gläubiger (Zedent) auf den neuen Gläubiger (Zessionar). Im BGB spricht man von 'Abtretung', in der Rechtspraxis oft von 'Zession'. Nichts anderes als das Ausscheiden des bisherigen Gläubigers zugunsten eines neuen, ohne dass der Schuldner zustimmen muss, außer es besteht ein vertragliches Abtretungsverbot.