Antwortdatum: 31.12.2024
In den ersten 12 Monaten nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der Mangel nicht von Anfang an bestand. Gelingt ihm das, kann er Gewährleistungsansprüche ablehnen, indem er plausibel darlegt, dass unsachgemäße Bedienung vorlag (z.B. Wasserschaden an einem nicht wasserdichten Smartphone). Kommt es zum Streit, kann ein Gutachter eingeschaltet werden oder der Weg vor Gericht. Letztlich entscheidet ein Richter, ob unsachgemäßer Gebrauch oder ein Produktfehler vorliegt.