Antwortdatum: 03.01.2025
Der Verfahrenskostenvorschuss dient dazu, dass ein einkommensstarker Ehepartner die Prozesskosten für den bedürftigen Ehegatten vorstreckt. Das ergibt sich aus dem Unterhaltsrecht: Die Ehepflicht zur Unterstützung besteht auch, wenn eine Scheidung ansteht. Um den Vorschuss zu verlangen, muss man seine Bedürftigkeit nachweisen und den anderen auffordern, die Kostenvorauszahlung zu übernehmen. Kommt er dem nicht nach, kann man beim Familiengericht im Rahmen einer einstweiligen Anordnung einen Verfahrenskostenvorschuss beantragen. Das Gericht prüft, ob der andere Ehegatte leistungsfähig ist und ob die Klage oder Verteidigung aussichtsreich erscheint. So soll verhindert werden, dass finanzielle Unterschiede die Durchsetzung von Rechten behindern.