Antwortdatum: 21.11.2024
Ja, mit dem Erbfall geht das gesamte Vermögen und alle Rechte und Pflichten des Erblassers auf die Erben über (§ 1922 BGB). Dazu gehören auch Forderungen gegen Dritte (z.B. Darlehensrückzahlungsansprüche). Der Erbe kann diese einklagen und durchsetzen, genauso wie er Verbindlichkeiten bedienen muss. Das Erbrecht macht die Erben zu Rechtsnachfolgern, sie treten in die Stellung des Verstorbenen ein.