Welche Arten von Nießbrauch kennt das Sachenrecht? - Anwalte-de.com

Welche Arten von Nießbrauch kennt das Sachenrecht?

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Frage vom Besucher

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27.11.2024

Ein Nießbrauch ist doch das Recht, fremde Sachen zu nutzen. Aber es gibt vielfältige Varianten?

Website-Administration 02.12.2024
Antwortdatum: 02.12.2024

Nießbrauch ist das unveräußerliche Recht, den Nutzen einer Sache (z.B. einer Immobilie) zu ziehen, ohne Eigentümer zu sein (§§ 1030 ff. BGB). Man unterscheidet den Zuwendungsnießbrauch, Vorbehaltsnießbrauch oder Bruchteilsnießbrauch. Auch am gesamten Vermögen kann Nießbrauch bestehen. Der Berechtigte darf Früchte ziehen (Mieteinnahmen), muss die Sache aber erhalten. Veräußern darf er sie nicht. Oft wird Nießbrauch vereinbart, um z.B. Eltern ihren Wohnsitz zu sichern.

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