Antwortdatum: 06.12.2024
Das Bundeszentralregister enthält alle rechtskräftigen strafrechtlichen Verurteilungen, Geldstrafen ab 90 Tagessätzen und bestimmte Jugendstrafen. Richter können bei neuen Verfahren die Einträge zur Strafzumessung heranziehen. Wiederholungstäter erhalten oft höhere Strafen. Ein Teil der Einträge wird nach Ablauf bestimmter Fristen gelöscht. Man unterscheidet das Führungszeugnis, das nur bestimmte Einträge aufführt, vom kompletten Register.