Antwortdatum: 12.01.2025
Die Buttonlösung wurde eingeführt, um Abo-Fallen und irreführende Bestellprozesse zu verhindern. Online-Shops sind verpflichtet, ihren Bestellbutton eindeutig zu beschriften, etwa mit „Kostenpflichtig bestellen“ oder „Kaufen“. So sieht der Verbraucher klar, dass er eine kostenpflichtige Bestellung abschließt. Fehlt diese klare Beschriftung oder ist sie unzureichend, kommt kein wirksamer Vertrag zustande, was den Verbraucher vor Tricks schützt.